Was ändert sich ab dem 25. Geburtstag für mich?

Drei Jungs stecken ihre Köpfe zusammen

Bund oder Zivildienst?

Wenn Ihre Ausbildung/Studium durch eine gesetzliche Dienstpflicht, d.h. Wehr- oder Zivildienst (freiwillige Dienste zählen nicht) unterbrochen oder verzögert wurde, ändert sich erst einmal nichts. Denn dann können Sie weiterhin in der Familienversicherung Ihrer Eltern beitragsfrei versichert bleiben. Und zwar genau für den Zeitraum, den Sie "gedient" haben. Bitte kommen Sie auf uns zu, damit wir dies für Sie kären können.

Wenn Sie keinen Dienst absolviert haben, werden Sie sich selbst versichern müssen. Hier gibt es die Möglichkeit einer speziellen Krankenversicherung für Studenten. Wenn Sie beim späteren Eintritt in das Berufsleben von den Beiträgen der BKK Aesculap profitieren und sicher sein möchten, eine gute Wahl zu treffen, dann sollten Sie unsere Vorteile jetzt ganz einfach testen und Mitglied bel der BKK Aesculap werden.

Kann ich die Beiträge während meines ganzen Studiums behalten?

Nein, denn die studentische Krankenversicherung gilt nicht unbegrenzt. Sie endet mit dem Abschluss des 14. Fachsemesters, spätestens jedoch mit dem 30. Geburtstag. Natürlich gibt es Ausnahmen zu dieser Regelung. Wer aus besonderen Gründen eine längere Studienzeit rechtfertigen kann, beispielsweise wegen familiärer Gründe (z.B. Erkrankung und Pflege von Angehörigen), wegen persönlicher Gründe (z.B. Geburt eines Kindes) oder aufgrund der Art der Ausbildung (z.B. Aufbaustudium), kann entsprechend länger in der studentischen Krankenversicherung bleiben.

Druck Infos

BKK Aesculap
Jetterstr. 13/1
78532 Tuttlingen
Fon: 07461 95-1666
Fax: 07461 95-2974