Sozialversicherung − wohin muss ich Beiträge zahlen
Zur Sozialversicherung zählen die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Die Beiträge zu diesen Versicherungen werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, also von dir, gezahlt. Derzeit gelten folgende Beitragssätze:
Arbeitslosenversicherung: 6,5%
Rentenversicherung: 19,5%
Krankenversicherung: kassenindividuell
Pflegeversicherung: 1,7%Der Arbeitgeber meldet dich bei allen Sozialversicherungsträgern an. Dazu musst du bei deinem Arbeitgeber deinen Sozialversicherungsausweis einreichen. Den erhältst du als Berufsstarter von deinem Rentenversicherungsträger mit einer Versicherungsnummer. Diese Versicherungsnummer ist quasi das Konto für deine spätere Rente.
Deinen Anteil an den Beiträgen behält der Arbeitgeber gleich von deiner Ausbildungsvergütung ein und überweist ihn zusammen mit seinem Anteil an die Krankenkasse.
