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Ich habe demnächst meinen 25. Geburtstag

Drei Jungs stecken ihre Köpfe zusammen

Was ändert sich dann für mich?

Wenn Ihre Ausbildung/Studium durch eine gesetzliche Dienstpflicht, d.h. Wehr- oder Zivildienst (freiwillige Dienste zählen nicht) unterbrochen oder verzögert wurde, ändert sich erst einmal nichts. Denn dann können Sie weiterhin in der Familienversicherung Ihrer Eltern beitragsfrei versichert bleiben. Und zwar genau für den Zeitraum, den Sie "gedient" haben. Bitte kommen Sie auf uns zu, damit wir dies für Sie kären können.

Wenn Sie keinen Dienst absolviert haben, werden Sie sich selbst versichern müssen. Hier gibt es die Möglichkeit einer speziellen Krankenversicherung für Studenten. Wenn Sie beim späteren Eintritt in das Berufsleben von den Beiträgen der BKK Aesculap profitieren und sicher sein möchten, eine gute Wahl zu treffen, dann sollten Sie die BKK Aesculap jetzt ganz einfach testen und dort Mitglied werden.

Kann ich die Beiträge während meines ganzen Studiums behalten?

Nein, denn die studentische Krankenversicherung gilt nicht unbegrenzt. Sie endet mit dem Abschluß des 14. Fachsemesters, spätestens jedoch mit dem 30. Geburtstag. Natürlich gibt es Ausnahmen zu dieser Regelung. Wer aus besonderen Gründen eine längere Studienzeit rechtfertigen kann, beispielsweise wegen familiärer Gründe (z.B. Erkrankung und Pflege von Angehörigen), wegen persönlicher Gründe (z.B. Geburt eines Kindes) oder aufgrund der Art der Ausbildung (z.B. Aufbaustudium), kann entsprechend länger in der studentischen Krankenversicherung bleiben.