Start in den Beruf − die eigene Krankenversicherung

Junge trägt seine Freundin auf dem RückenDer Ausbildungsvertrag steckt in der Tasche – jetzt kann"s ja losgehen mit dem neuen Job. Doch wer eine betriebliche Ausbildung anfängt, muss sich vorher noch um ein paar Dinge kümmern, die früher über die Eltern gelaufen sind. Denn als Azubi musst du dich selbst versichern und auch Beiträge bezahlen - die Familienversicherung bei den Eltern endet. Du kannst mit Beginn deines neuen Jobs eine eigene Kasse wählen und Mitglied einer BKK werden. Schaue dir genau an, welche Services und Leistungen dir eine Kasse zu welchem Beitragssatz bietet, und entscheide dich erst dann, wo du dich versichern willst.

Wenn du dich für eine Kasse entschieden und dort angemeldet hast, erhältst du eine Mitgliedsbescheinigung und deine Versichertenkarte. Die Mitgliedsbescheinigung musst du bei deinem Arbeitgeber abgeben, damit der weiß, wohin er die Beiträge überweisen muss, die Versichertenkarte dagegen behältst du für deine Besuche beim Arzt. Vom ersten Tag an stehen dir die vollen Leistungen deiner BKK zur Verfügung.

Der Gesetzgeber hat verfügt, dass die Versicherten für alle medizinischen Leistungen eine Zuzahlung leisten müssen. Dabei gelten allerdings klare Belastungsobergrenzen. So darf deine jährliche Zuzahlung 2% deines Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken 1%) nicht überschreiten. Mehr Infos und den dafür notwendigen Befreiungsausweis bekommst du bei deiner BKK. Von allen Zuzahlungen befreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Die BKK Aesculap hat ein attraktives Bonus-Programm. Fragt uns einfach danach. Wir informieren euch gerne.

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