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Beitragsbemessungsgrenzen

Durch das Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 22. Dezember 1999 gelten im gesamten Bundesgebiet zur Kranken- und Pflegeversicherung einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen sowie eine einheitliche Bezugsgröße.

 

Informationen zu den Beitragsbemessungsgrenzen

Informationsblatt Beitragssätze und monatliche Beitragsbemessungsgrenzen 2010