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Daten und Zahlen

Zahlungstermine und Beitragsnachweis

  • Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag bis spätestens „am drittletzten Bankarbeitstag“ des Monats der Arbeitsleistung fällig.

    2010 Jan.Feb.Mrz.Apr.MaiJun.
    Fälligkeitstag/
    drittletzter Bankarbeitstag
    27. 24. 29. 28. 27. 28.
    2010 Jul.Aug.Sep.Okt.Nov.Dez.
    Fälligkeitstag/
    drittletzter Bankarbeitstag
    28. 27. 28. 27. 26. 28.


  • Bei Scheckzahlung muss die Einreichung so rechtzeitig erfolgen, dass die Wertstellung des Schecks auf unserem Bankkonto spätestens zum jeweiligen Fälligkeitstag erfolgen kann.
  • Die Beitragsnachweisungen sind so zu übermitteln, dass diese spätestens ein Tag vor dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt bei uns vorliegen.
  • Wenn Sie am Lastschrifteinzug teilnehmen, lassen Sie uns bitte den Beitragsnachweis 5 Werktage vor Fälligkeit zukommen.
  • Sollte für einen Lohnabrechnungszeitraum kein Beitrag zu zahlen sein (Mutterschaft, Erziehungsurlaub, Wehr- oder Zivildienst), dann bitten wir um Übersendung einer Beitragsnachweisung mit 0,00 € Beitrag.
  • Die Beitragsberechnung erfolgt nach dem wirklichen Arbeitsverdienst.
  • Bitte geben Sie bei Überweisungen und auf den Beitragsnachweisungen immer Ihre Betriebsnummer an!

 

Bankdaten der BKK Aesculap

Arbeitgeber, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir die Beiträge auf unser Konto zu überweisen.

Postanschrift: Betriebskrankenkasse Aesculap
Jetterstr. 13/1
78532 Tuttlingen
Telefon: 07461 95-1021
Telefax: 07461 95-2974

Bankverbindung: Kreissparkasse Tuttlingen

Dresdner Bank Tuttlingen

Konto.Nr.: 1937 27 60 27700
BLZ: 643 500 70 643 800 11
Bitte beachten Sie:
Als Beitragskontonummer verwenden wir ihre 8-stellige Betriebsnummer, die Ihnen vom Arbeitsamt zugeteilt wurde.
Bitte geben Sie uns diese auf allen Beitragsnachweisen, Überweisungen und bei jedem Schriftverkehr an.