Basisleistungen von A - Z
In dieser Liste finden Sie die Basisleistungen sortiert von A bis Z. Klicken Sie auf die gewünschte Leistung. Dann wird Ihnen der dazugehörige Text angezeigt.
Sollten Sie Fragen zu einzelnen Leistungen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter und beraten Sie auch gerne persönlich, wenn Sie das möchten.
Arzneimittel
Ihr Arzt wählt für Sie aus tausenden von Medikamenten das richtige aus. Allerdings können nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht erstattet werden.
Ärztliche Betreuung
Mit Ihrer Versichertenkarte können Sie unter den zugelassenen Ärzten frei wählen. Dies gilt für Haus- und Fachärzte.
Auslandsaufenthalt
Für Ihren Auslandsaufenthalt sind verschiedene Dinge zu beachten. In den EU-Ländern und weiteren Vertragsländern benötigen z. B. die Europäische Gesundheitskarte. Sprechen Sie vor Reisebeginn mit uns. Nutzen Sie auch den weltweiten Reise-Krankenversicherungsschutz der BKK Aesculap.
Brillen, Kontaktlinsen
Grundsätzlich dürfen sich die Krankenkassen nicht mehr an den Kosten für Sehhilfen aller Art beteiligen. Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie für schwer sehbehinderte Menschen.
Fahrkosten
Die BKK zahlt Fahr- und Transportkosten bei stationären Leistungen, z.B. Krankenhausbehandlung und bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus. Der Eigenanteil beträgt 10% der Fahrkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt.
Früherkennung
Krebs sollte man früh erkennen, damit es nicht zu spät ist. Deswegen bezahlt die BKK Aesculap für Frauen ab dem 20. Lebensjahr, für Männer ab Beginn des 45. Lebensjahres einmal jährlich eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung.
Heil- und Hilfsmittel
Die BKK Aesculap übernimmt die Kosten für Heil- und Hilfsmittel nach Vertragssätzen bzw. Festbeträgen.
Krankengeld
Bei langwierigen Erkrankungen übernimmt die BKK Aesculap den Verdienstausfall, wenn die Entgeltfortzahlung durch die Firma erschöpft ist: Ihr Krankengeld bekommen Sie von uns.
Krankenhausbehandlung
Die BKK-Verträge sichern Ihnen moderne, wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden. Hierzu gehören auch kostenintensive Eingriffe wie Herzoperationen oder Organverpflanzungen.
Mutterschaft
Neben der Mutterschaftsvorsorge werden Schwangerschaftsgymnastik, Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei-, Heilmittel und die Kosten der Entbindung in der Klinik voll bezahlt.
Vorsorge und Rehabilitation
Neben der Rentenversicherung leistet auch die BKK zur Verhütung von Krankheiten oder zur Wiederherstellung der Gesundheit für Kinder, Erwachsene, Mütter und Väter Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz, KFO-Behandlung
Bei der zahnärztlichen Behandlung haben Sie die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten. Erfahren Sie mehr über Kostnübernahme, Festzschuss und weiteren Zahnleistungen der BKK Aesculap.
Zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz, KFO-Behandlung » Weiterlesen
Zuzahlungen
Zuzahlungen müssen von allen Patienten ab dem 18. Lebensjahr für alle medizinischen Leistungen erhoben werden. Dabei gelten klare Belastungsobergrenzen. So darf die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten 2 % der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten.
