Elektronische Gesundheitskarte
Ihre derzeit gültige Krankenversicherungskarte (KVK) wird zum Jahresende 2011 durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgelöst. Ihr Lichtbild wird, wie bisher auf der KVK, auch auf der eGK abgebildet.
Vorteil des Lichtbildes
Durch Ihr Foto wird die Karte für Sie individueller und gewährleistet, dass Sie in Zukunft schnell und zuverlässig als Karteninhaber erkannt werden. Bei Verlust der Karte wird darüber hinaus einem eventuellen Missbrauch durch unberechtigte Dritte vorgebeugt.
Ihr Lichtbild direkt über unsere Website hochladen
Sie haben mehrere Möglichkeiten, uns Ihr Lichtbild für die eGK zukommen zu lassen. Hier können Sie Ihr Lichtbild bequem und einfach über eine Upload Oberfläche hoch laden.
Welche Kriterien muss das Lichtbild erfüllen?
Wichtig ist natürlich, dass Sie zweifelsfrei auf dem Foto zu erkennen sind. Daher sollte z. B. Ihr ganzes Gesicht sichtbar, der Kopf frontal mit Blick in die Kamera gerichtet, die Augen geöffnet und vollständig sichtbar (ohne Sonnenbrille) und der Gesichtsausdruck neutral sowie mit geschlossenem Mund sein.
Bei Brillenträgern dürfen die Gläserränder oder das Gestell nicht die Augen verdecken oder sich Reflexionen auf den Gläsern bilden.
Für die Qualität des Fotos gelten ansonsten die gleichen Vorschriften wie beim Foto für den Personalausweis oder Reisepass.
KV-Karte mit oder ohne Bild?
Grundsätzlich sollten Versicherte eine Gesundheitskarte mit Foto erhalten. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sowie Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen – z. B. weil sie pflegebedürftig und nicht mobil sind – kein Foto einreichen können. Sie erhalten dann eine neue Karte ohne Lichtbild.

